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Rückmeldung an das Steueramt Kanton Zürich

Geben Sie als Unternehmen Rückmeldungen an das kantonale Zürcher Steueramt

Kummerkasten

Hintergrund

Im Herbst 2025 fanden Gespräche zwischen Vertretern der Geschäftsleitung des Kantonalen Steueramtes Zürich mit Treuhand Suisse, der Zürcher Handelskammer, ExpertSuisse sowie dem Zürcher Anwaltsverband statt.

Im Rahmen dieses Austausches hat das Steueramt angeboten, Rückmeldungen zu abgeschlossenen Veranlagungsverfahren und Steuervorbescheiden in systematisierter Form entgegenzunehmen, die Anlass zu Beanstandungen geben.

Ziel

Die Rückmeldungen erlauben es dem Kantonalen Steueramt, interne Prozesse gezielt zu überprüfen, den konstruktiven Austausch mit Steuervertretern zu stärken und die Kundenperspektive proaktiver einzubeziehen.

Wann ist eine Meldung sinnvoll?

Eine Meldung ist dann hilfreich, wenn der Veranlagungsprozess unnötig aufwendig, unklar oder unverhältnismässig gewesen ist. Dies wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn:

  • das Verfahren ohne ersichtlichen Grund deutlich länger als üblich gedauert hätte,
    Auflagen erlassen worden wären, die keinen Einfluss auf die Steuerberechnung gehabt hätten,
  • Informationen mehrfach oder ohne ersichtlichen Grund verlangt worden wären,
  • Nachfragen zu bereits eingereichten Unterlagen erfolgt wären,
  • Auflagen oder Anforderungen über das Ziel hinausgeschossen wären oder
  • die Kommunikation oder die Entscheidbegründung unklar gewesen wären.

Einreichung von Rückmeldungen

Entsprechende Eingaben können ab sofort anonymisiert mittels untenstehendem Formular eingereicht werden. Die Eingaben werden vorgeprüft und anschliessend an das Steueramt weitergeleitet.

Aus Datenschutzgründen ist auf die Nennung von persönlichen Daten, die Rückschlüsse auf Kunden oder Mitarbeiter des Steueramtes zulassen, zu verzichten. Achten Sie auf sachliche, prägnante und chronologisch nachvollziehbare Beschreibung von Situation, Auswirkung und Verbesserungsvorschlag (oder Ihrer Erwartung) zu abgeschlossenen Fällen aus der Praxis mit Vermerk der Steuerperiode.

Dauer des Projekts

Dieses Vorgehen wird versuchsweise für die Dauer von sechs Monaten ab Februar 2026 eingeführt. Der verstärkte Austausch mit den Kunden soll im Steueramt dazu beitragen, gegenseitiges Verständnis zu fördern und die Qualität der Dienstleistungen weiterzuentwickeln.

Bei Fragen steht Ihnen die Zürcher Handelskammer unter direktion@zhk.ch gerne zur Verfügung.

Ihr Anliegen wird anonym an das Steueramt übermittelt. Ihre Kontaktangaben geben wir nicht weiter. Wir brauchen sie nur für Rückfragen an Sie.

Ihr Daten werden verschlüsselt übertragen. Mit der Nutzung dieser Website akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.*